Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
vom Juni 2010
 
Die europäische Online-Streitbeilegungsplattform ("OS-Plattform") wird nach Bereitstellung durch die EU-Kommission über das Portal "Ihr Europa" http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm zugänglich sein.
 

1. Gültigkeit

Die nachstehenden Bedingungen sind für alle Aufträge von Unternehmern verbindlich. Abweichungen oder mündliche Nebenabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Besteller-Bedingungen können wir nicht anerkennen, auch wenn wir nicht widersprechen. Der Besteller erkennt durch Erteilung seines Auftrages unsere Bedingungen an. Unverschuldete Ereignisse und Fälle höherer Gewalt entbinden uns von eingegangenen Verpflichtungen.

2. Angebote

Alle Angebote sind freibleibend. Unsere jeweils gültigen Kataloge bzw. Preislisten sind Bestandteil unseres Angebots.

3. Aufträge

Die vom System erstellte Bestätigung gilt nicht als Auftragsannahme, sondern nur als Bestelleingangsbestätigung. Lieferung gilt als Auftragsannahme. Die Annahme eines Auftrages verpflichtet uns nicht zur Annahme von Anschlussaufträgen zu gleichen Konditionen.

4. Preise

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise sind Endpreise in EUR zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

5. Lieferung

Lieferungen werden erst ab einem Mindestbestellwert von EUR 50,00 netto bearbeitet. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Empfängers. Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung des Empfängers. Wir liefern auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Versandweg. Bei jeder Bestellung wird eine Versandkosten- und Bearbeitungspauschale zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

6. Lieferzeit

In der Regel liefern wir alle Artikel unseres Kataloges ab Lager bzw. innerhalb weniger Tage aus. Teillieferungen sind zulässig.

7. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Auftraggeber kommt ohne eine weitere Erklärung unsererseits 8 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Vorbehaltsware trägt auch während der Zeit der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts der Käufer. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf schriftlichen Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

8.2

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern (Fachhandel) im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Im Falle der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände, tritt der Kunde mit der Auftragserteilung an uns seine Ansprüche gegen den Erwerber in Höhe unserer noch bestehenden Forderung ab. Im Falle der Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände, wird vereinbart, dass die neue Sache bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung in unser Eigentum übergeht.

8.3

Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.

8.4

Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.

9. Mängelgewährleistung

9.1

Sachmängel der Lieferung, welche wir von Dritten beziehen und unverändert an den Auftraggeber weiterliefern, sind von uns nicht zu vertreten; die Verantwortung bei Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

9.2

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

9.3

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen fahrlässig verursachten Mängeln der Lieferung beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist gilt gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage.

9.4

Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr setzen voraus, das dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen ist.

10. Maße und Gewichte

Die in Angeboten, Prospekten, Katalogen und Preislisten angegebenen Maße, Zeichnungen und Abbildungen sind nicht verbindlich und können von uns ohne besondere Anzeige geändert werden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Achim. Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitfälle ist das für Achim. zuständige Gericht.